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   BPatG, 11.05.2000 - 25 W (pat) 156/99   

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https://dejure.org/2000,20473
BPatG, 11.05.2000 - 25 W (pat) 156/99 (https://dejure.org/2000,20473)
BPatG, Entscheidung vom 11.05.2000 - 25 W (pat) 156/99 (https://dejure.org/2000,20473)
BPatG, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 25 W (pat) 156/99 (https://dejure.org/2000,20473)
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  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 11.05.2000 - 25 W (pat) 156/99
    Der Verkehr wird aber daraus nicht - und nur dies wäre unter dem Gesichtspunkt der Verwechslungsgefahr relevant -, auf eine Herkunft der Waren aus demselben oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen schließen (vgl BGH GRUR 1999, 731, 733 2. Absatz "CANON II" mit den Ausführungen zu den Markenfunktionen und zur Auslegung des Begriffs der Verwechslungsgefahr).
  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Auszug aus BPatG, 11.05.2000 - 25 W (pat) 156/99
    Dies wird besonders deutlich, wenn die Auswirkungen des Warenabstandes für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr nach anerkannten markenrechtlichen Grundsätzen (vgl zB BGH GRUR 1993, 118 ff, 119 reSp unter II.3. "Corvaton/Corvasal") betrachtet werden.
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 37/93

    "JUWEL"; Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Warengebiet der Bekleidung

    Auszug aus BPatG, 11.05.2000 - 25 W (pat) 156/99
    Insbesondere dann, wenn der weitere Zeichenbestandteil - wie vorliegend der sehr deutlich auf "Kamille" hinweisende Bestandteil "KAMILLIN" - beschreibend und eher schwach kennzeichnend ist, kann dies die Vorstellung des Verkehrs beeinflussen, die Herstellerangabe werde als zusätzliche Unterscheidungshilfe in einer für das Gesamtzeichen prägenden oder jedenfalls wesentlich mitbestimmenden Art eingesetzt (vgl dazu BGH GRUR 1996, 406 f "JUWEL").
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 11.05.2000 - 25 W (pat) 156/99
    Selbst wenn von diesen eingetragenen Marken tatsächlich nur ein Teil benutzt wird, kann die Drittzeichenlage schon für sich genommen nicht unbeachtet bleiben (vgl BGH GRUR 1967, 246, 250 reSp aE "Vitapur"; MarkenR 1999, 57 - Lions).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus BPatG, 11.05.2000 - 25 W (pat) 156/99
    Es erscheint zwar möglich, daß die Herstellerangabe "ROBUGEN" in nicht unerheblichem Umfang als solche erkannt wird und dann im Rahmen der markenmäßigen Orientierung in den Hintergrund tritt, mit der Folge, daß der Verkehr in dem anderen Bestandteil die eigentliche Produktkennzeichnung sieht und sich markenmäßig nur hieran orientiert (vgl dazu BGH GRUR 1996, 404 ff "Blendax Pep" und 1997, 897 ff "IONOFIL").
  • BPatG, 19.12.1995 - 24 W (pat) 280/94
    Auszug aus BPatG, 11.05.2000 - 25 W (pat) 156/99
    Ergänzend hierzu ist bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr von Bedeutung, daß die Übereinstimmung der Markenwörter gerade im Anfangsbestandteil bzw in den Anfangslauten und -buchstaben "Kamil" bei der Beurteilung des jeweiligen Gesamteindrucks und der Verwechslungsgefahr nicht so stark ins Gewicht fällt, wie dies bei einem originelleren Wortelement der Fall wäre (vgl dazu auch die Entscheidung des 24. Senats vom 19. Dezember 1995, PAVIS PROMA, Kliems 24 W (pat) 280/94, in der die verkürzte Bezeichnung "KAMILL" - allerdings in Alleinstellung - als schutzunfähig ua für "Parfümerien und Mittel zur Körper- und Schönheitspflege" angesehen wurde).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 11.05.2000 - 25 W (pat) 156/99
    Selbst wenn von diesen eingetragenen Marken tatsächlich nur ein Teil benutzt wird, kann die Drittzeichenlage schon für sich genommen nicht unbeachtet bleiben (vgl BGH GRUR 1967, 246, 250 reSp aE "Vitapur"; MarkenR 1999, 57 - Lions).
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